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Hautstraffung

Um die Aussicht eines Menschen zu ändern, gibt es diverse Potenziale. Da in den letzten Jahren die Richtung zu einem jugendlichen und perfekten Aussehen enorm erstarkt ist, kam auch die Ästethische Chirurgie an, neue Verfahren zu erfinden. So kann man inzwischen keinesfalls mehr ausschließlich unschöne Fettdepots verschwinden oder Silikonpolster in Busen oder Gesäß implantieren lassen. Möchte man z.B. eine gradere und damit jugendlichere Haut, kann man sich entweder Kollagen spritzen lassen oder eine Hautstraffung vornehmen lassen. Die Hautstraffung, auch als Facelift berühmt, ist ein chirurgischer Eingriff und wird mit Betäubung vorgenommen. Darum ist sie auch nicht frei von jeglichen Gefahren. Bei der Hautstraffung wird entweder am unteren Ende der Kopfhaut oder hinter dem Gehörorgan ein Schnitt vorgenommen und die Haut dann geglättet. Deshalb empfängt sie abermals mehr Anspannung und verleiht dem Patienten ein jugendliches Aussehen. Als Zusatz zur Hautstraffung kann man bei einem plastischen Chirurgen aber noch unzähliges mehr ausführen lassen. Das Angebot beginnt von Laserbehandlungen über Ipl Pulslicht bis hin zur Narben- oder Tattooentfernung. In jüngster Zeit hat ausgerechnet die Haarentfernung mittels gebündeltem Licht oder Ipl Pulslicht ein reges Interesse erhalten. Nicht nur weibliche Wesen, auch männliche Geschöpfe lassen sich immer öfter die Haare am Körper dauerhaft verschwinden. Ausgerechnet ablenkende Haare am Körper im Gesichtsfeld oder auf dem hinteren Körperbereich werden mit der Ipl Vorgehensweise weggemacht. Das Ipl Pulslicht ist ein gebündeltes Licht, das in einem geringen Anstoß auf die betroffenen Flecke impliziert wird. Die Beleuchtung wird durch die Farbsubstanz im Haar absorbiert und transportiert es bis an die Haarbasis. Dort beschädigt die Wärme die Haarbasis für immer. Im Gegenteil zur Lichtstrahlbehandlung können mit der Ipl Vorgehensweise auch ganz helle Haare entfernt werden. Denn beim Laserverfahren beschädigt der Strahl die Haarbasis sofort. Die Ipl Vorgehensweise ist zusätzlich harmloser für die Haut. Für die ewig haltende Haarentfernung sind regelmäßig häufigere Runden notwendig. Da die Assekuranz die Behandlung nicht bezahlt, laufen auf für den Patienten Aufwendungen. Dies gilt ebenfalls auch für weitere Behandlungen und Operationen in der plastischen Chirurgie. Sofern eine Behandlung nicht ärztlich nötig ist, muss der Mensch die Aufwendungen bezahlen. Darum müsste man im Vorfeld mit dem Doktor klären, welche Aufwendungen laufen auf. So kann man bedenken, ob der Vorzug die Aufwendungen übersteigt und eine Behandlung Sinn hat.

Seven Schmidt
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27.01.2008 BCDE-15004

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