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Keine Angst vor Berufsunfähigkeit

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles auf Dauer nicht länger arbeiten zu können, ist mit Sicherheit keine Überlegung, an die man mit Freude denkt. Exakt für diesen Fall empfielt es sich schon in jungen Jahren an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken. Ist man durch einen Unfall oder eine Erkrankung so sehr limitiert das an eine weitere Ausübung des Jobs nicht mehr zu denken ist, bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente an den Versicherten. Bereits bei einer Körperbehinderung von 25% wird die Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen tätig. Es gibt doch die gesetzliche Rentenversicherung werden Sie jetzt unweigerlich sagen. Das ist richtig. Blöderweise zahlt die staatliche Versicherung nur , wenn man so gut wie völlig erwerbsunfähig ist, konkret heisst dass, wenn man weniger als drei Stunden tagtäglich arbeiten kann. Wenn die kontinuierliche Arbeitsleistung mehr als sechs Stunden beträgt, zahlt der Staat keine Rentenzahlungen. Bei kompletter Erwerbsminderung betragen die Leistungen etwa 40% des Bruttoeinkommens. Ist der Erwerbstätige nach 1961 geboren, so werden die Leistungen von vorne herein nur befristet gewährt. Außerdem muss auch die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein.
Es gibt viele diverse Ausführungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sollte man gewissenhaft vergleichen bevor man eine Versicherug abschliesst. Im World Wide Web gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vergleichsrechner die leicht verständliche Übersichten anfertigen. Junge, gesunde Menschen erhalten günstigere Konditionen. Erwerbstätige in Risikoberufen müssen mit deutlich höheren Beiträgen kalkulieren. Wie hoch sollte man abschliessen? Hier gilt der individuelle Etat. So sollte die monatliche Rente mindestens 30 Prozent, passender 50 bis 75 Prozent des Monatseinkommens betragen, da sonst im Rentenalter weitere Lücken enstehen können. Verzichten Sie auf Verträge, die ein abstraktes Verweisungsrecht in sich schließen, die Versicherungsgesellschaft könnte die Zahlung von der Hand weisen, weil Sie etwaig in einem anderen Beruf noch voll wirken könnten.
Musikschaffende, Schriftsteller und Stunt-Doubles werden auf keinen Fall versichert. Für sie ist eine Unfallversicherung angebracht.

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