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Was versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähigkeit ist die dauerhafte Unfähigkeit eines Versicherten seinen Beruf auszuüben. Sie unterscheidet sich auch direkt von der Arbeitsunfähigkeit, da diese nur vorübergehend ist. Berufsunfähig ist man, wenn man aus Kräfteverfall, durch eine Körperverletzung oder psychische Schäden nicht mehr seinen eigentlichen Beruf ausüben kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten folgende Berufsgruppen grundsätzlich abschließen: Arbeiter, Angestellte, Berufseinsteiger, Selbständige, Freiberufler, Studierende und Auszubildende.

Die Absicherung einer Berufsunfähigkeit – Versicherung zählt zu den wichtigsten Vorsorgen überhaupt. Aber welcher Tarif passt zu mir oder wie hoch sollte die Rente aus dieser Versicherung sein? Solche Fragen können ganz gezielt beantwortet werden, entweder beim Berater vor Ort oder auch per Internet, indem Kontaktbögen direkt ausgefüllt werden können. Es gibt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr, mit Risikoversicherung, ohne Zusätze und eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die rechtlichen Grundlagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz. Fernen kommen auch noch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer dazu. Darin wird geregelt, falls Bedingungen über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen und für das jeweilige Versicherungsunternehmen gelten. Ferner bieten immer mehr Versicherer für bestimmte Tarife auch Sonderregelungen an.

Diese Versicherung beginnt zu dem, im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag geleistet wurde. Der Versicherungsschutz endet durch eine schriftliche Kündigung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Ohne Kündigung läuft er stillschweigend ein Jahr länger.

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