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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Laut aktuellen Erhebungen gibt es in Deutschland derzeit über 6 Millionen Heizungen, welche mit Öl betrieben werden. Dieser Zahl stehen allerdings nur knapp 600.000 Verträge über eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gegenüber.  90 Prozent aller Ölheizungen werden also unversichert betrieben. Meist ist den Betreibern dabei gar nicht bewusst, welche Kosten im Falle des Austritts von Heizöl auf sie zukommen. Da dieses Boden und Grundwasser verseucht, kann sich im Falle eines Falles der Eigentümer eines Öltanks ganz schnell mit immensen Kosten für die Entsorgung des kontaminierten Erdreiches sowie Verunreinigungen an Gewässern oder Nachbarhäusern konfrontiert sehen. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer vor solchen Schadenersatzansprüchen und das bereits für unter 100 Euro im Jahr. Stellt man diese Versicherungsprämie den Kosten im Schadensfall gegenüber, so erscheint sie geradezu lächerlich niedrig. Eine interessante Alternative, von der die meisten Öltankbesitzer allerdings nichts wissen, wäre auch noch die Absicherung dieser Risiken über die eigene Privathaftpflichtversicherung. Zwar wird diese Option derzeit nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten, aber gerade beim Wechsel eines solchen Vertrages zur Privathaftpflicht sollten Ölheizungsbesitzer diese Option einbeziehen, wenn sie einen Vergleich günstiger Privathaftpflichtversicherungen durchführen. Auf diese Weise könnte man sich den Abschluss einer separaten Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sparen und kann darüber hinaus noch davon profitieren, dass eine Privathaftpflichtversicherung, welche das Risiko Öltank mit abdeckt, meist günstiger ist, als der separate Abschluss zweier Versicherungen. Sollte man als Eigentümer eines Öltanks den Weg über die Privathaftpflicht wählen, aber bereits einen Vertrag haben, welcher diese Option nicht vorsieht, so kann man diesen leicht wechseln. Dafür genügt es, drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen (rechtzeitigen Eingang des Kündigungsschreibens bei der Versicherung beachten) und einen neuen Vertrag mit entsprechender Klausel abzuschließen.

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