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Das alte Armenrecht – die heutige Prozesskostenhilfe

Wer aus Angst vor den Kosten den Gang zum Anwalt scheut, um seine rechtlichen Interessen wahzunehmen, der hat vermutlich noch nichts von der Prozesskostenhilfe gehört. Früher war diese als sogenanntes Armenrecht bekannt. Und auch heute noch ermöglicht diese Einrichtung es auch weniger Begüterten, zu ihrem Recht zu kommen. Auch wenn es nur wenigen bekannt ist, diese staatliche Hilfe steht mehr Menschen zu, als man annehmen möchte. Denn es wird nicht nur nach dem Einkommen gefragt – auch die Kosten, die der Antragsteller zu tragen hat (wie etwa Mieten, Unterhaltszahlungen und andere finazlielle Verpflichtungen) spielen bei der Entscheidung eine Rolle. So können durchaus auch Normalverdiener in den Genuss der sogenannten PKH kommen – und das erscheint auch dringend nötig, denn für Anwälte, Gericht, Gutachten und dergleichen kommen schnell horrende Beträge zusammen, die der Rechtssuchende aus eigener Tasche nicht mehr tragen kann, wenn er nicht in weiser Voraussicht eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Aber die Entscheidung, ob man diese Leistung in Anspruch nehmen kann, ist unter anderem auch davon abhängig, wie hoch die Erfolgsaussichten für einen gewonnenen Prozess sind, denn natürlich möchte Vater Staat keine vorhersehbar vergeudeten Kosten übernehmen. Das hat auf der anderen Seite einen Vorteil, denn sollte nach Prüfung des Sachverhaltes ein positiver Entscheid erfolgen, heißt das gleichzeitig, dass erfahrene Juristen die Erfolgsaussichten positiv beurteilen – was dem Antragsteller eine gewisse Beruhigung geben kann, auch wenn es sich keineswegs um eine Vorwegnahme des später zu fällenden Urteils handelt. Was es sonst noch Wissenswertes zum Thema gibt,  kann auf der Seite www.mixed-zone.de nachgelesen werden – dort findet sich ein recht umfangreicher Artikel, der sich mit der PKH näher beschäftigt.