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Generalunternehmervertrag erstellen?

Nun zählt gerade der Generalunternehmervertrag mit Sicherheit nicht zu den einfachsten Aufgaben bei der Erstellung von Vertragswerken. Findet man sich vielleicht einmal in der durchaus unangenehmen Situation wieder, ohne jedes Vorwissen einen Generalunternehmervertrag erstellen zu müssen, dann wird man diese Lage kaum ohne Hilfe Dritter lösen können. Nur zur Verdeutlichung: Vertragswerke haben den Anspruch rechtsgültig und ebenso bindend zu sein. Aber wie will man dies entscheiden, wenn man auf diesen Feldern keine oder nur kaum Erfahrung und Wissen besitzt.
Diese Situation lässt sich nicht einfach lösen. Was vielen Personen in diesen oder ähnlichen Situationen immer einfällt, ist der Rückgriff auf das Internet als beratende Instanz. Sicherlich lassen sich viele Musterverträge aus der World Wide Web herunterladen – und dies mit Sicherheit auch kostenfrei. Nur: Bloß weil man am Ende des Tage vielleicht den Generalunternehmervertrag zuhause auf dem Schreibtisch liegen hat, heißt das noch lange nicht, dass dieser Generalunternehmervertrag auch die Anforderungen erfüllt, die von Rechtswegen von diesem Vertrag verlangt werden. Und man selbst wäre ja nicht in der Lage, zu beurteilen, ob dies der Fall ist oder nicht.
Wie kommt man nun weiter? Der einzige Weg, der jetzt noch gangbar ist, liegt darin, schließlich doch noch Dritte einzubeziehen, um zu einer verlässlichen Aussage darüber zu kommen, wie es sich mit dem Generalunternehmervertrag verhält. In den meisten Fällen sucht man dazu einen Anwalt auf. Allerdings nicht einen x-beliebigen Anwalt, sondern einen der sich genau auf dieses Fach spezialisiert hat. Dies wäre die einzige Lösung für das eingangs erwähnte Problem.