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Private Krankenversicherung und die Beitragserhöhungen

Häufig hört man von Beitragsteigerungen innerhalb der privaten Krankenversicherungen und oftmals sprechen die Medien gar von zweistelligen Zuwachszahlen. Für den Verbraucher und diejenigen, die gerne in eine private Krankenversicherung wechseln möchten stellt sich daher die Frage, ob die Beiträge hier doch schneller ansteigen als im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die monatlichen Beiträge abhängig vom jeweiligen Einkommen des Versicherten. Dies bedeutet, dass bei jeder Lohnerhöhung, die man sich redlich verdient hat, leider auch der Betrag für die Krankenversicherung ansteigt. Je höher also das Einkommen ist, je höher ist auch der monatlich zu entrichtende Beitrag. Der Anstieg erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Einkommensentwicklung und für den Versicherten bedeutet dies stets eine automatische Erhöhung der Beiträge, wovon allerdings im Gegensatz zu der Privatversicherung nicht viele Worte in den Medien verloren werden.

Die private Krankenversicherung stellt sich dagegen völlig anders dar. Hier sind die Beiträge zur Versicherung unabhängig vom Einkommen und selbst wenn dieses innerhalb eines Jahres um zehn oder mehr Prozent steigen sollte, beeinflusst dies nicht den Beitrag. Natürlich gilt diese Regelung auch für den anderen Fall, wenn das Einkommen sinkt.

Doch in welchen Fällen können die Beiträge in der privaten Krankenversicherung angehoben werden? Grundsätzlich wird nicht jeder Beitrag angehoben und jeder einzelne Tarif in der privaten Krankenversicherung wird untersucht und genau betrachtet. Dazu kommt noch, das innerhalb des Tarifes noch verstärkt auf die jeweiligen Gruppen geachtet wird, also beispielsweise auf die Kostenentwicklung bei den verschiedenen Altersgruppen. Sollte dann als Ergebnis zu Buche stehen, das hier die Kosten höher gestiegen sind als in der ursprünglichen Kalkulation angenommen wurde, so wird der Beitrag erhöht. Dies kann aber nicht einfach willkürlich erfolgen, sondern bedarf der Prüfung eines unabhängigen Treuhänders. Nur wenn dieser einer gerechtfertigten Erhöhung zustimmt, kann der Beitrag dementsprechend angepasst werden.

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