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Reisebüro und Reiseveranstalter

Wenn man verreist, hat man eigentlich viel schönes und positives zu erzählen, aber dass auf die immer wieder vielversprechenden Angebote in den Prospekten der Veranstalter oft kein Verlass ist, ist mittlerweile wohl jedem bekannt. Denn mit allen irreführenden Formulierungen, abstrakte Kürzel, Zahlen und Symbolen liest man aber nichts von Schimmelbefall im Hotelzimmer oder den Baustellen vor dem Fenster und sehr schlechtem Service. Mit solchen Kleinigkeiten wird man als gutgläubiger Urlauber leider, leider immer erst vor Ort konfrontiert. Obwohl viele fragwürdige Ratgeber den Eindruck vermitteln, es gäbe da ein Reiserecht und festgelegte Beträge, nach denen der investierte Reisepreis gemindert, in der Regel werden kann. Hinter dem Wort Reiserecht versteckt sich allerdings ein Wirr War gesetzlicher Regelungen, Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tausenden von Urteilen. Einzelfallentscheidungen tituliert man die bisher eingegangen Urteile. Wenn Sie also in irgendeiner Zeitung wieder eine Rechtsprechung zu irgendeinem fall lesen sollten, so ist dieses in der Regel nicht korrekt, zumindest übertrieben, und kann auf Ihren aktuellen Fall nicht ohne weiteres übernommen werden.
Perfekt sind die Versprechungen der Veranstalter in den Prospekten. Aber die Realität sieht manchmal ganz anders aus und die Enttäuschung ist überwältigend, wenn das gebuchte Hotel gerade renoviert wird und ein großer Teil der versprochenen Infrastruktur nicht zur freien Verfügung steht. Veranstalter preisen oft wissentlich diese Reisen an, also mangelhafte Reisen, da sich der größte teil der Urlauber fast immer beschweren, aber nie Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Rechnung geht unterm Strich gut auf. Wenn der enttäuschte Urlauber aber Gerichtlich vor gehen würde, hätte er die Chance, wenigstens eine Entschädigung und auch Schadenersatz für entfallene Freuden zu erhalten. Wer jedoch auf sein Recht besteht und auch noch weiß, was ihm wirklich zusteht, kann einen Großpart des Preises und in vereinzelten Fällen sogar mehr zurückverlangen. Wichtig zu beachten ist solchem Falle auch, dass Ansprechpartner für Beschwerden oder sonstigen Ansprüche nie das Reisebüro ist, wo die Reise gebucht worden ist. Das Reisebüro gilt ausschließlich als eine art Vermittler, Sie müssen also Ansprüche gegen den jeweiligen Vertragspartner, also das Reiseunternehmen stellen.