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Mit der Riester-Rente vorsorgen

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Jeder Versicherungsnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und dessen Ehepartner sind berechtigt, die staatliche Förderung zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbständige die Förderung erhalten.

Grundsätzlich stehen drei Anlageformen für den Versicherungsnehmer zur Verfügung. Es handelt sich dabei um den Riester-Banksparplan, um den Riester-Fondssparplan und um die private Riester-Rentenversicherung. Außerdem werden von verschiedenen Versicherern zum Aufbau der Riester-Rente fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen angeboten. Jede dieser Möglichkeiten hat ihre Vor-, aber auch ihre Nachteile. Im Groben lässt sich sagen, dass mit dem Banksparplan wohl die größte Flexibilität geboten wird. Banksparpläne werden jedoch nur vereinzelt angeboten. Die Rentenversicherung kann mit der größten Erfahrung in Sachen Altersvorsorge auftrumpfen. Je nach Alter des Versicherungsnehmers können die Beiträge jedoch sehr hoch sein. Die Fondssparpläne bieten sehr gute Renditemöglichkeiten. Dadurch bergen sie jedoch auch das größte Risiko.

Um die Förderung für die Riester-Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Vorrangig richtet sich die Förderung Riester jedoch nach dem geleisteten Eigenbeitrag. Vom Gesetzgeber ist ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr vorgeschrieben. Optimal ist ein Eigenbeitrag von vier Prozent des Einkommens. Sobald der Mindestbeitrag geleistet wurde, wird eine Förderung, die für alle Einzahler gleich hoch ist, auf das Rentenkonto des Einzelnen eingezahlt.

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