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BU-Absicherung im Rahmen der Rürupförderung

Altersvorsorge ist heutzutage sehr wichtig geworden, jedoch noch fast wichtiger ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Denn die beste Altersvorsorgeplanung ist hinfällig, wenn man aufgrund einer Berufsunfähigkeit die Beiträge für die private Altersvorsorge nicht mehr aufbringen kann. Mit der Rürup Rente, die 2005 eingeführt wurde kann man beides kombinieren und auch noch das Finanzamt an der Finanzierung beteiligen. Dies ist möglich, da die Rürup Rente durch das Alterseinkünftegesetz der Basisversorgung zugeordnet wird. Dies ist auch der Grund warum die Rürup Rente häufig auch als Basisrente bezeichnet wird. Denn durch die steuerlichen Änderungen des Alterseinkünftegesetz können nun seit 2005 alle Beiträge, die für die Basisversorgung aufgewendet werden steuerlich abgesetzt werden. Zur Basisversorgung zählen neben der Rürup Rente außerdem noch die gesetzliche Rentenversicherung und die berufständischen Versorgungswerke. Bis zum Jahr 2025 erfolgt eine schrittweise Steuerfreistellung der geleisteten Beiträge. So konnte man im Jahr 2005 60% der Beiträge steuerlich ansetzen. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Wert jedes Jahr um 2%-Punkte angehoben, so dass sich dann in 2025 100% der Beiträge Steuer mindernd auswirken werden.

Wer also nun nicht nur finanziell für den eigenen Ruhestand vorsorgen, sondern auch noch seine Arbeitskraft absichern möchte, kann dies im Rahmen der Rürupförderung tun. Man muss nur darauf achten, dass der Beitrag für die Altersvorsorge im Vordergrund steht. Solange dies der Fall ist, kann sowohl der Beitragsanteil für die Altersvorsorge wie auch der Anteil für die Berufsunfähigkeitsabsicherung steuerlich angesetzt werden. Nach derzeitiger Handhabung durch das Finanzamt ist es ausreichend, wenn der Altersvorsorgeanteil bei 51% des Gesamtbeitrages liegt.

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