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Riester Rente für Häuslebauer

Wer bisher vor der Riester Rente zurückschreckte, weil er sich die zusätzliche Belastung zur Hypothek für das eigene Haus nicht leisten konnte, kann aufatmen. Im März 2008 wurde beschlossen, dass die Riester Rente auch das mietfreie Wohnen im Alter ermöglichen soll. Wer schon einen Sparvertrag hat, kann das Geld nach neuester Gesetzgebung komplett aus dem Vertrag nehmen und als Eigenkapital in einen Immobilienbau oder den Immobilienkauf für eigene Wohnzwecke stecken. Auch die Tilgung des über den angesparten Betrag hinaus benötigten Hypothekendarlehens kann über die Riester Rente mit abbezahlt werden. Auch kann das Vertragsguthaben einer Riester Rente zu Tilgung einer bereits bestehenden Immobilienfinanzierung verwendet werden. Der Staat gibt pro Jahr die Grundförderung von 154 Euro für den Sparer und pro Kind, das vor 2008 geboren wurde weitere 185 Euro dazu. Bei Kindern mit Geburtsdatum in oder nach 2008 steigt der jährliche Zuschuss gar auf 300 Euro. Zu bedenken ist hier allerdings die Eigenleistung des Sparers. Die volle Förderung erhält nur, wer aktuell 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens, maximal aber 2.100 Euro inklusive der Förderungen pro Jahr, in den Sparvertrag zahlt. Ist der Sparbeitrag in den Vertrag geringer, so wird auch die Förderhöhe nur angepasst bewilligt. Als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind die 2.100 Euro maximal in voller Höhe. Wer über den Kauf einer Immobilie unter diesen Voraussetzungen nachdenkt sollte im Kopf behalten, dass nur selbst genutzte Wohnungen, Anteile an Wohngenossenschaften oder Einfamilienhäuser in diesem Rahmen bezuschusst werden können. Eine altersgerechte Umrüstung des Hauses fällt ebenfalls aus. Allerdings kann ein Riestergeförderter Bausparvertrag abgeschlossen werden. Damit erhöht sich die Menge der Riesterprodukte auf vier: der Bausparvertrag, die übliche Rentenpolice, der Fonds- und der Banksparplan.

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