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Offene Forderungen effektiv einfordern!

Die Zahl der verschuldeten Verbraucher steigt stetig an. Nicht nur für den Verbraucher bedeuten Schulden eine große Belastung, auch der Gläubiger leidet unter den ausbleibenden Zahlungen. Gerade in mittelständigen Unternehmen sind die Zahlungen von Kunden ein wichtiger Bestandteil der Firmenexistenz.

Für Gläubiger gibt es gerichtliche Möglichkeiten einen Schuldner zur Zahlung offener Beträge zu bewegen. In vielen Fällen weigern sich überschuldete Menschen allerdings zu zahlen oder leisten einen Offenbarungseid. Der geprellte Gläubiger benötigt sein Geld jedoch sofort, nicht erst bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners.

Das Forderungsmanagement ist ein entscheidender Faktor bei der Eintreibung von Schulden.

Nach der dritten, erfolglosen Mahnung ist es ratsam für den Gläubiger, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Die Erfahrungen des Forderungsmanagements können für den Gläubiger nur von Vorteil sein, da teilweise mit einer entsprechenden Ratenzahlung der Schuldner doch noch zur Zahlung der offenen Beiträge gebracht werden kann.

Wenn selbst das externe Inkasso bei einem Schuldner nichts erreichen kann, wird dem Gläubiger nur die Möglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens bleiben. Dieses kann nicht von einem Inkassounternehmen eingeleitet werden, es ist ein Rechtsanwalt zu beauftragen. In vielen Fällen muss dieser Schritt aber nicht eingeleitet werden, da ein Inkassounternehmen gute Erfolgsaussichten bei den Verhandlungen mit dem Schuldner hat.

Es empfiehlt sich für jeden Gläubiger das Unternehmen genau auszuwählen, um mit möglichst geringen Kosten den vollen Betrag vom Schuldner zu erhalten.