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Kennzeichen als Versicherungsschutz

Es gibt so genannte Versicherungskennzeichen. Leichtkraftfahrzeuge, Mofas, Krankenfahrstühle und Kleinkrafträder erhalten diese Kennzeichen. Direkt bei Banken oder Versicherungen bekommt man diese Kennzeichen, die höchstens für ein Jahr, beginnend ab März, ausgestellt werden. Dabei werden diese Kennzeichen jedes Jahr in verschiedenen Farben – entweder grün, schwarz oder blau – ausgegeben. Im eigentlichen Sinne sind diese KFZ-Kennzeichen nicht als Kennzeichen zu sehen, sondern der Halter des Fahrzeuges erwirbt sich mit dem Kauf die KFZ-Versicherung. Deswegen gibt die KFZ-Versicherung dieses Kennzeichen aus. Mit dem Kauf des Kennzeichens sind alle Kosten für das Fahrzeug gedeckt. Die KFZ-Versicherung wird einmalig bezahlt und gilt für ein Jahr.

Lässt man sich dazu hinreißen, mit einem nicht mehr gültigen Kennzeichen zu fahren, kann man in der Regel mit sechs Punkten rechnen. Eine harte Strafe, die man vermeiden kann. Mit circa hundert Euro für die Teilkaskoversicherung ist es ein angebrachter Preis, bedenkt man, dass die Versicherung gleich enthalten ist. Ob es sich lohnt, wegen persönlicher Einsparmaßnahmen dieser hundert Euro sechs Punkte einzufangen, ist fraglich. Meist zahlen Versicherungsnehmer unter 23 Jahren deutlich mehr, als die Fahrer, die das 23. Lebensjahr schon vollendet haben. Hier bietet sich ein Versicherungsschutz schon ab fünfzig Euro. Wer diese fünfzig Euro nicht über hat, sollte sich überlegen, ob er sich das Fahrzeug überhaupt leisten kann. Denn sechs Punkte ist das allemal nicht wert. Wer sich also ein Fahrzeug zulegt, welches ein Kennzeichen mit Versicherungsschutz trägt, sollte wirklich darauf verzichten, zu betrügen. Schließlich muss der Schutz auch bezahlt werden; sollte wirklich mal etwas sein, hat der Fahrzeughalter das absolute Nachsehen.

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