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Die Anschaffung eines Kleingartenhauses

Gerade wenn man zur Miete in einer Wohnung lebt, denkt man häufig an den Erwerb eines Kleingartens mit dazugehörigem Kleingartenhaus. Verspricht dies doch eine grüne Oase der Ruhe und Erholung. Allerdings sollte man sich vorher hierzu einige Gedanken machen.


Es sollte klar sein, wie oft und in welcher Form man den Kleingarten nutzen will. Wenn der Kleingarten schön angelegt und das Kleingartenhaus sehr gepflegt wirken sollen, ist zumindest in der Sommerzeit ein täglicher Besuch angesagt. Es müssen Blumen gegossen und Beete umgehackt werden. Daher ist es angebracht, wenn der Kleingarten nicht allzu weit vom Wohnort entfernt liegt und gut erreichbar ist.

Beim Kleingartenhaus selbst kann man sich die Frage stellen, in welcher Form dieses errichtet werden sollte. Wenn man es selbst errichten will ist man hinsichtlich der Materialauswahl ungebundener. Allerdings muss man sich erkundigen, in welcher Form und Größe das Kleingartenhaus errichtet werden darf. Ein bereits bestehendes Kleingartenhaus kann natürlich auch gemietet werden.


Überhaupt muss man sich auch hinsichtlich der Finanzierung Gedanken machen. Möglicherweise besteht bei einer Bausparkasse ein Bausparvertrag, der zur Finanzierung herangezogen werden kann. Ansonsten kann bei der Bausparkasse eventuell ein Kredit zu günstigen Monatsraten aufgenommen werden.


Selbstverständlich muss man auch laufende monatliche Kosten für Strom und Wasser berücksichtigen.
Auch Gartengeräte und Werkzeug muss angeschafft werden.
Die Finanzierung sollte gut durchdacht werden.