RSS Sidebar einblenden / ausblenden

Keine Panik bei Abmahnungen

Ursprünglich war sie als Mittel zur Entlastung der Gerichte in Zivilrechtsstreitigkeiten gedacht gewesen, doch inzwischen mehren sich die Fälle, in denen die Grenzen zwischen legitimem Rechtschutz und aggressivem Vorgehen gegen Konkurrenten oder Bagatelltäter verwischen: die Abmahnung. Findige Rechtsanwälte haben sich inzwischen ein lukratives Betätigungsfeld erschlossen, indem sie selbst nach möglichen Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzungen recherchieren und sich anschließend an möglicherweise geschädigte Unternehmen wenden, um in deren Namen gegen die Verletzungen vorzugehen.

Einige Juristen haben es auf diese Weise schon zu derartiger „Berühmtheit“ gebracht, dass eine Abmahnung unabhängig von der Sachlage bereits geeignet sein kann, den Adressaten zur Zahlung der Mahngebühren und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zu bewegen. Seriöser (weil in der Regel legitim), aber kaum milder kommen Abmahnungen im Auftrag von Musikverlagen daher, die seit einiger Zeit gegen Benutzer von Internettauschbörsen vorgehen, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Wer z. B. eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf erhält, weiß in der Regel, worauf diese gründet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betroffene keinen Anspruch auf eine sachliche Beratung und Rechtsschutz hätte. Oftmals sind die beigefügten Unterlassungserklärungen zu Lasten des Empfängers formuliert und enthalten Passagen, die einer objektiven Beurteilung ihrer Angemessenheit kaum standhalten würden; nichts desto weiniger besitzen sie Rechtsverbindlichkeit, sobald sie einmal unterschrieben zurückgesandt worden sind. Innerhalb von (meist sehr kurzen) Fristen kann einer Abmahnung widersprochen werden. Um anschließend eine für beide Parteien angemessene Lösung zu finden, empfiehlt es sich, die Unterstützung eines in der Sache erfahrenen Rechtsbeistandes zu ersuchen. So stellt z. B. die Kanzlei Dr. Wachs Betroffenen Informationen zum Thema im Internet zur Verfügung und bietet im Bedarfsfall eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung der Situation an. Bei der Formulierung inhaltlich ausgewogener Unterlassungserklärungen und der Festsetzung angemessener Aufwandsentschädigungen für die Gegenpartei wird ebenfalls kompetente Hilfe geboten.