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Usenet Anbieter Infos

Die Usenet Anbieter für einen Zugang zum Usenet sind vergleichbar mit Telefon- & Internetanbietern. Nicht mehr da eröffnen verknüpfen Anschluss an, nur zu unterschiedlichen Konditionen. Um heraus finden zu können, welcher der „Beste“ ist, brauchen wir Kriterien. Wie zum Beispiel Download-Geschwindigkeit und Download-Volumen in Relation zum geforderten Preis. Das sind die Grundlagen, hinaus denen dieser Usenet Anbieter Vergleich basiert.

Natürlich ist dies Preis/Leistungsverhältnis individuell verschieden, denn jener eine User erwartet vielleicht etwas ganz Anderes denn ein zweiter User. Sämtliche Usenet Anbieter werben mit einem gesamtheitlich ungefilterten Usenet Zugang. Man bekommt schon in den verschiedenen Newsreadern welcher Usenet Provider meist unterschiedliche Ergebnisse, was wahrscheinlich an den Newsreadern selbst liegen dürfte.

Es gibt mittlerweile viele Usenet Provider. Wir nach sich ziehen uns 3 ausgesucht, um sie irgendwas genauer unter die virtuelle Lupe zu nehmen. Den grössten & bekanntesten: Usenext, den sehr beliebten Usenet Anbieter Firstload und den Jüngsten in dieser Szene: Usenet.nl.

Usenet Provider handeln wirtschaftlich wie Zeitschriftenverlage. Man „abonniert“ ihre Dienstleistungen, welches synchron bedeutet, dass wenn wir die Zeitschriften – respektive den Usenet Zugang – nicht mehr nach sich ziehen wollen, wir das Ganze „abbestellen“ sollen. Sonst bekommen wir weiterhin Zeitschriften – Zugang zum Usenet – und sollen solche auch noch bezahlen. Um eine rechtskräftige Kündigung zu erwirken, brauchen wir einmal unser Kündigungsschreiben und natürlich zweite Geige die Kündigungsbestätigung des Verlags/Usenet Providers. Nur wenn wir sekundär eine Kündigungsbestätigung vorliegen nach sich ziehen (dies kann zweite Geige ein Einschreiben-Rückschein sein), sind wir aufwärts welcher sicheren Seite.

Zu beachten ist vor Allem, dass gleichermaßen kostenlose Probeabos/Test-Accounts sozusagen immer gekündigt werden sollen. Ansonsten geht es in zusammenführen Vertrag Droben, durch die „stillschweigende Willenserklärung“, wie es im Amtsdeutsch heisst.