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Beim Fastenwandern Unfall die Reisekrankenversicherung hilft

Immer mehr Menschen entscheiden sich in ihrem Urlaub zum Fasten.

Dabei werden die unterschiedlichsten Fastenkuren von den Reiseveranstaltern angeboten, wobei diejenigen, die mit dem Fastenwandern wie bei fastenwandern-sylt.de besonders beliebt bei den Urlaubern sind. Kein Wunder, denn nicht nur der Abnehmprozess an sich bzw. das Fasten selbst steht hier im Vordergrund. An der frischen Luft, in freier Natur wird auch der Kreislauf wieder in Schwung gebracht. Der Körper wird trainiert und gleichzeitig können sich die Teilnehmer gegenseitig motivieren, falls einer einmal ein wenig den Halt und den Willen verlieren sollte. Zudem kann man sich beim Fastenwandern die Feinheiten der Natur, die örtliche Flora und Fauna näher betrachten und kennen lernen.
Doch was ist, wenn es beim Fastenwandern einmal zu einem Unfall kommt, wenn man umknickt oder dergleichen? In diesen Fällen ist die Gruppe natürlich dafür da, zu helfen und notfalls auch den nächsten Arzt zu verständigen. Zu diesem kann der Patient dann auch direkt verbracht werden. Doch hier zahlt die gesetzliche Kasse mit dem Auslandskrankenschein, den man in der Regel erhält, nur in den seltensten Fällen die vollen Kosten. Denn diese gewährt eine Kostenerstattung nur für die notwendigsten Behandlungen, die den jeweiligen Mindeststandards des Urlaubslandes entsprechen. Natürlich sind diese Leistungen dann auch entsprechend geringer, als man es aus Deutschland gewohnt ist.
Um genau dies zu verhindern, sollte man für jeden Auslandsurlaub, egal ob man dabei das Fastenwandern bucht oder auch nicht, eine so genannte Reisekrankenversicherung bei www.auslandstreff.de/reisekrankenversicherung/reisekrankenversicherung.html abschließen. Denn diese übernimmt auch höhere Kosten für eine Behandlung im Ausland, sodass man doch zumindest die deutschen Standards genießen kann. Wird es nötig, einen Krankenrücktransport durchzuführen, so wird auch dieser von der Reisekrankenversicherung übernommen. Da hier leicht einige Tausend Euro anfallen können, ist der Abschluss dieser Versicherung in jedem Falle sinnvoll. Zumal, wenn man bedenkt, dass diese nur weniger als 10 Euro pro Jahr und Person kostet. Die Versicherung selbst gilt dabei für Auslandsreisen mit einem maximalen ununterbrochenen Aufenthalt von sechs Wochen.

Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de