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Steuern

Annähernd jeder Konsument und jedes Unternehmen stöhnt unter der stetig steigenden Steuerlast. Bekannt ist schließlich, dass ohne Steuereinnahmen ein Dasein in einer so großen Gemeinschaft wie einem Staat nicht realisierbar wäre.
Steuern gibt es schon so lange Menschen in einer Gesellschaft zusammenleben. Früher wurde der Beitrag für die Gemeinschaft als Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, gezahlt. Allen wurde ein gewisser Teil der erarbeiteten Leistung für den Fronherrn abverlangt. Auch Sachabgaben waren normal. Dementsprechend wurde normalerweise der zehnte Teil jeder Ernte in gemeinschaftlichen Speichern deponiert. Der Begriff „Steuer“ entspringt dem Althochdeutschen. Damals bedeutete der Begriff stiura ungefähr Stütze oder Unterstützung. Bereits im frühen Altertum wurden Steuern gezahlt. Sie wurden zu dieser Zeit Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. In der Gegenwart sind die meisten Einnahmen des neuen Staates die Steuern. Hiermit werden auf der einen Seite das Staatswesen unterstützt, auf der anderen Seite unzählige gemeinschaftlich genutzte Projekte, wie normalerweise die Modernisierung von Schulen.
Steuern werden bei uns nicht zweckgebunden gegeben. Dies bedeutet, dass normalerweise die Mineralölsteuer nicht als Beitrag für die Straßenbenutzung angesehen wird, sondern in den großen Topf der Staatseinnahmen einfließt. Zum ersten Mal wurde die Steuererhebung dreitausend Jahren vor Christus dokumentiert. In Nordafrika wurden zu dieser Zeit eine Erntesteuer und ein sog. Nilzoll gezahlt. Auch in anderen städtischen Hochkulturen, wie in Assyrien wurden zum Beispiel die Haltung von Tieren und die Erträge vom Fischfang versteuert. Die Meisten Steuerabgaben sind für die Konsumenten kaum merklich. Dementsprechend sind Tabak- und Alkoholsteuer im Produktpreis mit inbegriffen. Fast niemand denkt dran, dass beim Kauf dieser Waren ein vorher festgelegter Betrag an den Staat gezahlt wird. Die sog, welche auf alle Produkte und Dienstleistungen erhoben wird, ist eigentlich nicht der Rede wert. Gewöhnlich kam dies mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erst wieder ins Bewusstsein. Das Festlegen des Steuersatzes, demnach das Steuererhebungsverfahren ist eine Aufgabe der Behörden, die das Finanzamt erfüllt. Die deutsche Verfassung bildet die Basis für das Steuererhebungsverfahren. Einige bezeichnen das Steuerrecht als unübersichtlich und hoch kompliziert. Viele unterschiedliche Gesetze brauchen wirklich einen Fachmann zur Beratung.

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Autor : Daniel Keppler
eMail: artikel[@]danielkeppler.de

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