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Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Bevor es die Möglichkeit der Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung gab, litten viele Betroffene ein Leben lang unter Schulden, die sie beim besten Willen nicht abbauen konnten. Hatten sie sich zum Beispiel in ihrer Jugend mit einem Autokauf übernommen, konnte es vorkommen, dass sie als Rentner noch für die Kredite aufkommen mussten. Alle Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze wurden zeitlich unbegrenzt gepfändet. Heute steht Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen das Verbraucherinsolvenzverfahren offen – bei http://www.schuldnerberatung-kostenlos.net beraten unabhängige Experten, in welchen Fällen ein derartiges Verfahren zu empfehlen ist. Dabei verlangen sie tatsächlich keinerlei Gebühren für ihre Tätigkeit, während andere Schuldenberater durch unverhältnismäßig hohe Rechnungen die finanzielle Notlage ihrer Kunden noch verschärfen.

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Auf http://www.schuldnerberatung-kostenlos.net findet jeder überschuldete Verbraucher Rat von Fachleuten, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen. Je besser er sich darauf vorbereitet, um so schneller kann ihm geholfen werden. Dazu gehört die genaue Aufstellung aller Schulden, in einem Gläubigerverzeichnis müssen alle Geldgeber mit ihren Krediten und auch Mahnkosten aufgelistet werden. Ebenso sollte eine Übersicht über alle regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben gemacht werden. Auch eventuell noch vorhandenes Vermögen muss angegeben werden. Aus diesen Angaben können die Experten von http://www.schuldnerberatung-kostenlos.net ersehen, ob es noch eine Alternative zum Verbraucherinsolvenzverfahren gibt oder nicht. Und auch Rückschlüsse auf das Konsumverhalten können gezogen werden: Damit der Betroffene auf keinen Fall mehr in eine ähnliche Bredouille gerät, muss er unbedingt lernen, auf Dauer niemals mehr auszugeben, als er einnimmt. Um dies wirkungsvoll einzuüben, kann die Führung eines Haushaltsbuches zu empfehlen sein. Eventuell ist auch psychologische Unterstützung erforderlich, zum Beispiel in Fällen von Kaufsucht.

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