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Bedeutet das neue Nichtraucherschutzgesetz das Aus für die vielen Shisha Lokalitäten?

Die Planungssicherheit für die vielen Geschäftsinhaber in ganz Deutschland ist nun nicht mehr gegeben. Das Gesetz ist in Kraft getreten und nun wird der Markt sich selbst regulieren, es sei denn die Unternehmer der Gastronomie lassen sich etwas einfallen.

Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist verboten. Auf manchen Bahnhöfen sind kleine rechteckige Bereiche auf dem Fußboden markiert, in die man sich stellen kann, wen man eine Zigarette rauchen will. Damit kann man die Nichtrauche vor den Rauchern sicherlich schützen und dem Gesetz ist genüge getan? Eigentlich werden Raucher damit ausgegrenzt, und der Rauch weht doch weiter auf den Bahnsteigen umher. Eine etwas sonderbare Lösung eingeführt zum Beispiel im Bundesland Bremen.

Doch was geschieht nun mit der Gastronomie. Speziell den Shisa Bars? Und was mit den Zigarrenclubs die seit Jahren immer beliebter werden. Wo können sich diese Personenkreise treffen, und was macht ein Wasserpfeifenlokal wenn es seine geschäftliche Grundlage, seiner Geschäftsidee per Gesetz beraubt wurde?

Gründen die Lokale alle Clubs, und man darf nur noch mit gültigem Mitgliedsausweis hinein, so dass es eine geschlossene Gesellschaft ist, eine private Veranstaltung? Ist diese Möglichkeit via eine Gesetzeslücke zulässig oder hat der Gesetzgeber daran gedacht als das Nichtraucherschutzgesetz entstanden ist und durch die Abstimmung ging?

Wahrscheinlich wird es so sein, dass unzählige Betriebe in der Gastronomie Pleite gehen, weil die Besucher weg bleiben. Die typische Kneipe wird davon sicher auch so betroffen sein wie die Shisha Bar. Besonders Szene Läden, z.B. Wasserpfeifen Bars, haben in der Regel keine so große finanzielle Decke, weil sie schnell auf die sich ändernden Szenen reagieren müssen und stehen nun da.